Cookie Banner für Ihre Webseite

Jetzt ist es doppelt amtlich, der einfache Cookiehinweis auf einer Webseite bietet keinen sicheren Schutz vor Abmahnungen.

Schon 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers einer Webseite gesetzt werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat sich nun dem Urteil des EuGH angeschlossen:
Webseitenbetreiber benötigen eine aktive Einwilligung des Besuchers, wenn sie Cookies setzen wollen.
Vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner genügen diesen Ansprüchen nicht und sind daher nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.

Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn keine Daten auf Geräten der Nutzer gespeichert oder aus diesen ausgelesen werden (d.h. keine Cookies und vergleichbare Technologien zum Einsatz kommen).

Ebenso bedarf es einer vollständigen Datenschutzinformation.
Zusätzlich sollten Webseitenbestandteile, z.B. Social Plugins, Videos, Tracking- und Onlinemarketing-Tools, die Daten der Nutzer erheben nicht ohne einen Hinweis auf die jeweilige Datenschutzerklärung zugänglich sein.

Für jeden Webseitenbetreiber gilt ab sofort:

  • dem Einsatz von Social-Media-Plugins, Videos, Tracking- und Onlinemarketing-Tools muss zwingend die Einwilligung des Webseitenbesuchers eingeholt werden
  • Besucher müssen über alle eingesetzten Dienste umfassen informiert werden.
  • Diese Einwilligungspflicht gilt gleichermaßen für geschäftliche und private Webseiten.

Update EuGH-Urteil vom 29.07.2019 & 01.10.2019

Laut dem aktuellen EuGH-Urteil vom 01.10.2019 dürfen Cookies nur noch mit Einwilligung des Benutzers gesetzt werden.

Am 28.05.2020 hat nun auch ein BGH-Urteil eine Opt-In-Pflicht für Marketing- & Werbe-Cookies in Deutschland bestätigt.

Somit reicht in den meisten Fällen ein Hinweis-Banner nicht mehr aus. Der Nutzer muss aktiv seine Einwilligung erteilen.

 

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Telefonisch unter 038 459 / 365 77

per Mail: service@pukra.de

Borlabs Cookie 2.1. Info-Video

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